Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren
Kosten und Kostenübernahme
„Die Kosten für Psychotherapie auf der Basis der Verhaltenstherapie werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen übernommen. Je nach Versicherungsbedingungen können jedoch zusätzlich Eigenanteile anfallen. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten und wird gemäß der allgemeinen Gebührenordnung mit 135,54 Euro berechnet (GOP, 3,1-facher Satz).
Falls Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist es möglich, die Therapie im Kostenerstattungsverfahren (KEV) durchzuführen. Hierbei ist nachzuweisen, dass Sie bereits versucht haben, in einer Kassenpraxis einen Therapieplatz zu bekommen, dies aber leider nicht funktioniert hat. Notieren Sie hierfür lediglich, wo und wann Sie eine Praxis angerufen haben, die keine Kapazitäten hatte. Sie sollten mindestens 10 Absagen vermerken können, damit Sie das KEV in Anspruch nehmen können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung und übernehmen den Großteil der Bürokratie für Sie, sodass Sie keine zusätzliche Belastung haben!
Natürlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen und diese dann im Rahmen der Kosten für außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Diese Kosten belaufen sich dann auch hier auf 135,54 Euro je verhaltenstherapeutische Sitzung. Bitte zögern Sie nicht, uns anzurufen, wir beraten Sie gern zum Thema Kostenübernahme aller Art!
Hilfe für die Antragsstellung
Um Ihnen die Beantragung Ihrer Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren (KEV) zu erleichtern, kooperieren wir mit TEPAVI. Das ist ein Unternehmen, das Ihnen unkompliziert und effektiv dabei hilft, den bürokratischen Prozess, der mit der Therapiebeantragung verbunden ist, zu bearbeiten.
Mehr Informationen hierzu erhalten Sie bei uns oder bei Tepavi.